Was ist Cassis de Dijon?
Cassis de Dijon ist keine eigene Spirituosenkategorie, sondern eine geschützte Herkunftsbezeichnung. Das Produkt dahinter gehört zur Kategorie Crème de Cassis, einem Likör aus schwarzen Johannisbeeren (französisch cassis). Den Namen Cassis de Dijon darf nur eine Crème de Cassis tragen, die in der Stadt Dijon im Département Côte-d’Or nach den Regeln der Produktspezifikation hergestellt wird. Dijon ist bis heute das Zentrum der Crème-de-Cassis-Herstellung und prägt den Ruf dieses Likörs weltweit.
Was bedeutet die geografische Angabe?
Cassis de Dijon ist im Unionsregister der geografischen Angaben als geografische Angabe für Spirituosen eingetragen. Seit dem 13. Mai 2024 regelt die Verordnung (EU) 2024/1143 den Schutz geografischer Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse einheitlich. Die Begriffsbestimmungen der Spirituosenkategorien, etwa für Crème de Cassis, stehen weiterhin in der EU-Spirituosenverordnung (EU) 2019/787.
Nach der Spirituosenverordnung ist eine geografische Angabe eine Bezeichnung, die eine Spirituose als aus einem bestimmten Land, einer Region oder einem Ort stammend kennzeichnet, wobei Qualität, Ansehen oder ein sonstiges Merkmal im Wesentlichen auf diese Herkunft zurückzuführen ist. Anders als bei Lebensmitteln und Wein, wo zwischen „geschützter Ursprungsbezeichnung“ und „geschützter geografischer Angabe“ unterschieden wird, werden Spirituosen im Register einheitlich als „geografische Angabe“ geführt. Hersteller dürfen jedoch das EU-Zeichen für geschützte geografische Angaben auf dem Etikett verwenden.
Konkret bedeutet das:
- Herkunft: Mazeration der Früchte, Abzug des Auszugs und Herstellung müssen auf dem Gebiet der Gemeinde Dijon stattfinden.
- Schutz vor Nachahmung: Nach Artikel 26 der Verordnung (EU) 2024/1143 ist die Bezeichnung auch gegen Anspielungen und Zusätze wie „Typ“, „wie“ oder „à la“ geschützt – selbst wenn die tatsächliche Herkunft angegeben ist. Der Schutz gilt auch für Domainnamen.
- Kennzeichnung: Die Angabe „Cassis de Dijon“ muss auf Etikett, Werbung und Verpackung in sehr gut sichtbarer Schrift erscheinen.
Gut zu wissen: Die geografische Angabe bezieht sich auf den Herstellungsort, nicht auf die Herkunft der Beeren. Die Dijoner Hersteller beziehen ihre Früchte aus der Region und darüber hinaus, da die lokale Ernte den Bedarf nicht deckt.
So wird Cassis de Dijon hergestellt
Die Produktspezifikation legt genau fest, was in die Flasche darf:
- Ganze Beeren: Verwendet werden ausschließlich ganze schwarze Johannisbeeren – frisch, in Alkohol konserviert oder tiefgekühlt.
- Sortenvorgabe: Mindestens 25 % der Beeren müssen aus den Sorten Noir de Bourgogne und Royal de Naples stammen.
- Fruchtanteil: Mindestens 200 g Beeren pro Liter fertigem Likör.
- Kaltmazeration: Die Beeren ziehen mindestens fünf Wochen kalt in Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs.
- Auszug: Der abgezogene Auszug (Infusion) muss mindestens 25 % vol haben.
- Süßung: Nur weißer Zucker, keine anderen Süßungsmittel. Wie jede Crème de Cassis enthält das fertige Produkt mehr als 400 g Zucker pro Liter und mindestens 15 % vol.
- Erlaubte Zusätze: Himbeeren oder rote Johannisbeeren (bis 50 kg pro Tonne Cassis) sowie Cassis-Knospen (bis 2 kg pro Tonne).
Crème de Cassis und Cassis de Dijon im Vergleich
| Merkmal | Crème de Cassis | Cassis de Dijon |
| Rechtlicher Status | Spirituosenkategorie (Anhang I Nr. 34, VO 2019/787) | Geografische Angabe für eine Crème de Cassis |
| Herstellungsort | Beliebig | Gemeinde Dijon |
| Zucker | Mehr als 400 g pro Liter | Mehr als 400 g pro Liter, ausschließlich weißer Zucker |
| Alkohol | Mindestens 15 % vol | Mindestens 15 % vol |
| Frucht | Schwarze Johannisbeeren | Mind. 200 g ganze Beeren pro Liter, mind. 25 % Noir de Bourgogne / Royal de Naples |
| Verfahren | Nicht festgelegt | Kaltmazeration von mind. fünf Wochen |
Geschichte: Von 1841 bis zur EU-Eintragung
Als Erfinder der Crème de Cassis gilt der Dijoner Likörhersteller Denis Lagoutte, der 1841 ganze Johannisbeeren kalt in Alkohol einlegte. Der Erfolg war sofort groß – die Crème de Cassis verdrängte die bis dahin verbreiteten Ratafias. Schon ab Mitte des 19. Jahrhunderts siedelten sich mehrere Likörhäuser in Dijon an.
Der Erfolg rief Nachahmer auf den Plan. Nach einer Klage der Witwe Boudier gegen einen Händler aus Meursault entschied das Berufungsgericht Dijon 1923, bestätigt vom französischen Kassationshof 1925, dass die Bezeichnung Cassis de Dijon aufgrund ihres langjährigen Rufs an die Herstellung in Dijon gebunden ist.
1954 gründeten die Dijoner Hersteller das Comité Interprofessionnel du Cassis de Dijon, das Verarbeiter und Anbauer zusammenbrachte und die Sorte Noir de Bourgogne mit ihrer Befruchtersorte Royal de Naples förderte. 1989 wurde Cassis de Dijon in die damalige EG-Spirituosenverordnung aufgenommen, später als geografische Angabe unter der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 und der Verordnung (EU) 2019/787. Seit 2024 gilt für den Schutz die Verordnung (EU) 2024/1143.
Das Cassis-de-Dijon-Urteil von 1979
International berühmt wurde der Likör durch ein Gerichtsurteil. Ende der 1970er-Jahre wollte die Rewe-Zentral AG Cassis de Dijon nach Deutschland importieren. Die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein verweigerte dies, weil Fruchtliköre nach deutschem Recht damals mindestens 25 % vol haben mussten – der französische Cassis lag deutlich darunter.
Der Europäische Gerichtshof entschied 1979 in der Rechtssache 120/78 zugunsten des Imports: Ein Produkt, das in einem Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellt und verkauft wird, darf grundsätzlich auch in allen anderen Mitgliedstaaten vertrieben werden. Daraus entstand das Cassis-de-Dijon-Prinzip, auch Prinzip der gegenseitigen Anerkennung genannt – bis heute ein Grundpfeiler des europäischen Binnenmarkts.
Geschmack, Kir und Serviervorschläge
Geschmack: Tief granatrot mit violetten Reflexen, intensiv nach frischen schwarzen Johannisbeeren ohne Kochnote. Je nach Sortenmischung zeigen sich Säure und eine feine Herbe, dazu eine samtige Textur und ein langer Abgang.
Besonderheit: Mit der Zeit kann die Farbe leicht ins Bräunliche gehen – ein Zeichen für den natürlichen, „lebendigen“ Charakter des Likörs.
Serviervorschlag: Der Klassiker ist der Kir, benannt nach Félix Kir, dem langjährigen Bürgermeister von Dijon: 1 Teil Cassis und 4–5 Teile trockener Weißwein, traditionell Bourgogne Aligoté. Mit Champagner oder Crémant wird daraus ein Kir Royal. Stilecht gelingt beides mit der Gabriel Boudier Crème de Cassis de Dijon. Ebenfalls lecker: als Longdrink mit Tonic Water, als Schuss im Gin Tonic oder über Vanilleeis. Nach dem Öffnen am besten im Kühlschrank lagern.
FAQ zu Cassis de Dijon
Was ist der Unterschied zwischen Crème de Cassis und Cassis de Dijon?
Crème de Cassis ist eine EU-rechtlich definierte Likörkategorie. Cassis de Dijon ist eine Crème de Cassis, die zusätzlich in Dijon und nach einer strengen Produktspezifikation hergestellt wird.
Müssen die Beeren für Cassis de Dijon aus Dijon stammen?
Nein. Entscheidend ist der Herstellungsort Dijon. Die Beeren können aus verschiedenen Regionen kommen, mindestens 25 % müssen jedoch von den Sorten Noir de Bourgogne und Royal de Naples stammen.
Wie viel Alkohol und Zucker hat Cassis de Dijon?
Mindestens 15 % vol und mehr als 400 g Zucker pro Liter – wie jede Crème de Cassis. Zusätzlich darf nur weißer Zucker verwendet werden.
Was besagt das Cassis-de-Dijon-Prinzip?
Waren, die in einem EU-Land rechtmäßig hergestellt und verkauft werden, dürfen grundsätzlich auch in allen anderen EU-Ländern angeboten werden.
Fazit
Cassis de Dijon ist weit mehr als ein Johannisbeerlikör: Die geografische Angabe steht für über 180 Jahre Dijoner Handwerkstradition, ist an eine strenge Produktspezifikation gebunden und hat mit dem EuGH-Urteil von 1979 europäische Rechtsgeschichte geschrieben.












